Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tidly Drones GmbH · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Tidly Drones GmbH, Bergstraße 12, 82024 Taufkirchen (nachfolgend „Tidly Drones" oder „Auftragnehmer"), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die drohnengestützte Reinigung von Fassaden, Glas- und Spezialoberflächen sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die im jeweiligen Angebot oder Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tidly Drones hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Tidly Drones in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungs- bzw. Gültigkeitsfrist angegeben ist. Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben („gültig bis"), bleibt das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Tidly Drones, durch die unterzeichnete Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Aufnahme der Leistungsausführung durch Tidly Drones.
(3) Die in Angeboten genannten Flächen- und Quadratmeterangaben (m²) beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Schätzungen. Für Umfang und Abrechnung der Leistung ist die tatsächlich gereinigte Fläche maßgeblich (§ 8).
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Gegenstand der Leistung ist die drohnengestützte Reinigung von Fassaden, Glas- und Spezialoberflächen sowie die im jeweiligen Angebot näher bezeichneten Leistungen.
(2) Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, umfasst die Leistung insbesondere: die drohnengestützte Reinigung der vereinbarten Flächen, Transport, Einrichtung und Rückbau der eingesetzten Technik, die Organisation der erforderlichen luftrechtlichen Genehmigungen einschließlich SORA-konformer Sicherheitsmaßnahmen und Absperrungen, die Durchführung und Dokumentation einer Vorab- und einer Nachinspektion, den Einsatz von Wasserauffangsystemen mit Filtertechnik zur Einhaltung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
(3) Tidly Drones erbringt die Reinigung fachgerecht nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik. Geschuldet ist eine fachgerechte Reinigung, nicht jedoch ein bestimmter, über das technisch Erreichbare hinausgehender Reinigungserfolg. Hartnäckige, bereits in die Oberfläche eingedrungene oder vor Beginn der Arbeiten vorhandene Verschmutzungen, Verfärbungen, Verkalkungen, Korrosionen, Ausblühungen oder Materialveränderungen können je nach Beschaffenheit der Oberfläche nicht oder nicht vollständig entfernbar sein; hierfür übernimmt Tidly Drones keine Gewähr.
(4) Tidly Drones ist berechtigt, vor der vollständigen Ausführung an einer geeigneten, gekennzeichneten Stelle eine Testfläche anzulegen.
(5) Tidly Drones ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Tidly Drones rechtzeitig und ungehindert Zugang zum Objekt sowie zu den zu reinigenden Flächen erhält.
(2) Soweit erforderlich und nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber unentgeltlich geeignete Anschlüsse für Strom und Wasser sowie ausreichende Flächen für das Aufstellen und den Betrieb der Technik einschließlich geeigneter Start- und Landeflächen für die Drohnen zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber informiert Tidly Drones vor Beginn der Ausführung vollständig und zutreffend über alle für die Leistung relevanten Umstände, insbesondere über Art, Beschaffenheit und Zustand der Fassade und der Oberflächen, über verwendete Materialien, empfindliche oder beschädigte Bauteile, lose Fassadenteile, bereits vorhandene Schäden sowie über besondere Gefahrenquellen.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass im Arbeits- und Gefahrenbereich befindliche bewegliche Gegenstände rechtzeitig entfernt oder gesichert werden und dass Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen während der Arbeiten geschlossen sind.
(5) Sind für die Durchführung Sperrungen oder Absperrungen auf privatem oder öffentlichem Grund, Halteverbote oder Erlaubnisse Dritter erforderlich, wirkt der Auftraggeber im erforderlichen Umfang mit.
(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Folgen, insbesondere Wartezeiten, vergebliche An- und Abfahrten sowie erneut anfallende Genehmigungs- oder Absperrkosten.
§ 5 Ausführung, Termine und Witterung
(1) Angegebene Ausführungszeiträume sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, unverbindliche Planangaben.
(2) Die Leistungen werden innerhalb des vereinbarten Zeitfensters erbracht. Da Drohneneinsätze maßgeblich von den Witterungs- und Sichtverhältnissen abhängen, behält sich Tidly Drones vor, den konkreten Ausführungstermin innerhalb des vereinbarten Zeitfensters nach den tatsächlichen Wetter- und Sicherheitsbedingungen festzulegen.
(3) Können die Leistungen aus Witterungs-, Sicherheits- oder behördlichen Gründen nicht oder nicht vollständig zum vorgesehenen Termin ausgeführt werden, ist Tidly Drones berechtigt, die Ausführung in das nächste geeignete Zeitfenster zu verschieben.
(4) Sämtliche Drohneneinsätze erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und unter dem Schirm der jeweils erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der SORA-Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
§ 6 Genehmigungen und behördliche Auflagen
(1) Tidly Drones organisiert die für den Drohneneinsatz erforderlichen luftrechtlichen Genehmigungen, soweit dies im Angebot vereinbart ist.
(2) Erfordert die Durchführung Genehmigungen oder Erlaubnisse, die nur durch den Auftraggeber oder mit dessen Mitwirkung erlangt werden können, wirkt der Auftraggeber hieran mit und stellt erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereit.
(3) Werden erforderliche Genehmigungen versagt, nachträglich eingeschränkt oder mit Auflagen verbunden, die die Ausführung unmöglich machen, wesentlich verzögern oder verteuern, ist Tidly Drones berechtigt, die Leistung anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits angefallene Aufwendungen sind in diesem Fall zu erstatten.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Flug- oder Betriebsverbote, Epidemien/Pandemien, Streik, Aussperrung sowie Energie- oder Materialmangel – befreien Tidly Drones für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrages zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Maßgabe des Vertrages abgerechnet.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gereinigten Fläche auf Grundlage des vereinbarten Quadratmeterpreises.
(3) Soweit im Angebot oder Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 20 % als Anzahlung, zahlbar innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragserteilung; 30 % nach Beendigung der Arbeiten, zahlbar innerhalb von 7 Werktagen; die verbleibenden 50 % zahlbar innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung.
(4) Bei vollständiger Zahlung des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Auftrags gewährt Tidly Drones einen Skonto in Höhe von 3 %.
(5) Rabatte und Sonderkonditionen gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Tidly Drones berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Verzugskostenpauschale von 40 EUR zu berechnen.
(7) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Tidly Drones anerkannt sind.
§ 9 Stornierung und Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder storniert er den Auftrag, ohne dass Tidly Drones hierfür einen Grund zu vertreten hat, behält Tidly Drones den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb der Arbeitskraft werden angerechnet (§ 648 BGB).
(2) Es wird vermutet, dass Tidly Drones 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.
(3) Bereits angefallene, dem Auftrag zurechenbare Aufwendungen – insbesondere für die Organisation und Beantragung von Genehmigungen – bleiben unabhängig hiervon erstattungsfähig.
§ 10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Die Abnahme kann auch auf Grundlage der dokumentierten Nachinspektion erfolgen.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer von Tidly Drones gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 11 Mängelansprüche
(1) Der Auftraggeber hat die Leistung nach Abnahme unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, in Textform anzuzeigen. Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB.
(2) Bei einem berechtigten und fristgerecht angezeigten Mangel leistet Tidly Drones nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Ausführung.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Keine Mängel sind insbesondere nicht entfernbare Verschmutzungen oder Materialveränderungen im Sinne von § 3 Abs. 3 sowie Beeinträchtigungen, die auf den Zustand der Fassade oder auf unzutreffende Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.
§ 12 Haftung
(1) Tidly Drones haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Tidly Drones haftet nicht für Schäden, die auf vorbestehende Mängel oder den Zustand der Fassade zurückzuführen sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tidly Drones.
§ 13 Versicherung und Qualifikation
(1) Tidly Drones unterhält eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(2) Die eingesetzten Drohnenpilotinnen und -piloten verfügen über die erforderlichen EU-Kompetenznachweise bzw. Fernpiloten-Zeugnisse und sind entsprechend geschult und zertifiziert.
§ 14 Datenschutz und Bildmaterial
(1) Tidly Drones verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter tidly-drones.de.
(2) Im Rahmen der Vor- und Nachinspektion sowie der Leistungsdokumentation können Bild- und Videoaufnahmen des Objekts erstellt werden. Eine Verwendung zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Auftraggebers.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Tidly Drones.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anbieter
Unternehmen: Tidly Drones GmbH
Anschrift: Bergstraße 12, 82024 Taufkirchen
E-Mail / Web: info@tidly-drones.de · tidly-drones.de
Geschäftsführung: Hans Kapfhammer
Registergericht / HRB: DE309909
Bankverbindung: Raiffeisenbank Chiemgau-Nord eG · IBAN DE57 7016 9165 0001 8146 64 · BIC GENODEF1SBC